PROFESSIONELL UND PREISWERT
Für Umzugskosten die vom Arbeitgeber, vom Arbeitsamt, von einer Behörde oder einer Versicherung übernommen werden, kümmern wir uns um die Abrechnung und erstellen die entsprechenden Angebote bzw. Kalkulationen.
Wenn Sie bspw. Ihre Arbeitsstelle auf Grund einer Versetzung wechseln und hierzu Ihren Wohnort verlassen müssen, wird der Umzug unter Umständen von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Das Ausfüllen spezieller Listen übernehmen wir gern für Sie.
Die Abrechnung der Umzugskosten kann direkt mit der Behörde, Ihrem Arbeitgeber oder auch mit Ihnen erfolgen. Dazu erfolgt eine genaue Absprache mit Ihnen.